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Kein Extra-Unterhaltszuschuss für Klassenfahrt

Kein Extra-Unterhaltszuschuss für Klassenfahrt (dpa)

Für die Klassenfahrt seines Kindes muss ein zum Unterhalt verpflichteter Vater keinen Extra-Zuschuss zahlen. Die Kosten müssen von dem Schüler selbst aus den laufenden Unterhaltszahlungen gedeckt werden, entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem Beschluss. Die Begründung der Richter: Solche Kosten seien kein so genannter Sonderbedarf. Sie seien in aller Regel vorhersehbar, so dass sich der unterhaltsberechtigte Schüler darauf einstellen könne (Az.: 6 UF 50/99). Das Gericht lehnte mit seinem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Beschluss den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Ein Schüler hatte zur Finanzierung einer Klassenfahrt von seinem Vater einen einmaligen «Unterhaltszuschuss» verlangt. Die beiden leben nicht in einem Haushalt zusammen. Das OLG befand, nach geltendem Recht müsse ein Zusatzbedarf unregelmäßig und zugleich außergewöhnlich hoch sein. Beides sei bei einer Klassenfahrt meist nicht der Fall.

OLG Zweibrücken (Az.: 6 UF 50/99).

   

 

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